Bis 31.01.2025 bewerben

Fachgesellschaft vergibt Reisestipendien für das Jahr 2025

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12. Dezember 2024

Die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V. schreibt für das Jahr 2025 ein Stipendienprogramm aus. Gefördert werden die Besuche von Kongressen, Workshops, wissenschaftlichen Tagungen im In- und Ausland. Auch Hospitationen werden gefördert. Lesen Sie hier die Details der Ausschreibung.  

  1. Für das Jahr 2025 steht eine Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR zur Verfügung. Aus diesem Topf werden Stipendien á 1.000 EUR für inländische Kongressreisen und Stipendien á 1.500 EUR für ausländische Veranstaltungen oder Hospitationen (In- und Ausland) pauschal erstattet.

  2. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand. Es besteht kein Rechtsanspruch.  

  1. Die Bewerbungsfrist beginnt am 15.12.2024 und endet am 31.01.2025. 

  1. Die Bewerbung erfolgt formlos per E-Mail (Adresse nebenstehend). Neben einem kurzem Motivationsschreiben sollten Ort und Datum der Veranstaltungen genannt werden sowie persönliche Angaben und die Kontoverbindung. Der/Die Bewerber:in erhält zeitnah nach Ablauf der Frist eine Rückmeldung über die Annahme der Bewerbung. 

  1. Ein Vortrags- oder Poster-Engagement auf der zu besuchenden Veranstaltung sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung für die Förderung. 

  1. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach Einreichung der Buchungsbestätigung für die zu besuchende Veranstaltung. (Bei Hospitationen: Bestätigung der Hospitationsstelle). Weitere Nachweise der Mittelverwendung müssen nicht erbracht werden.  

  1. Die Auszahlung erfolgt in den oben genannten Pauschalen-Sätzen. 

  1. Die Fachgesellschaft bittet nach Ablauf der Veranstaltung um einen kurzen Nachbericht und gegebenenfalls Fotomaterial. Der/Die Stipendiat:in räumt der DGNR das Recht zur Nutzung des Materials im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Newsletter, Social Media, Verbandsnachrichten) ein. 

  1. Gefördert werden ausschließlich Mitglieder der Fachgesellschaft. Ein der Bewerbung beigefügter Mitgliedsantrag gilt wie eine Mitgliedschaft. Der/Die Bewerber:in sollte nicht älter als 40 Jahre sein. 

  1. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt.